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Artikel-Schlagworte: „ling zhi“

Jiaogulan ist als Lebensmittel in Deutschland und somit auch in der ganzen Europäischen Union nun offiziell verboten!

Liebe Kunden,

leider haben wir heute schlechte Nachrichten für Sie als mündigen Bürger und Verbraucher.

Die Lebensmittelbehörde und Ihre Lobbyisten aus der Pharma – und Lebensmittelindustrie haben sich durchgesetzt.
Leider hatte David gegen Goliath diesmal keine Chance. So ist es nun amtlich per Gerichtsurteil:

Jiaogulan ist als Lebensmittel in Deutschland und somit auch in der ganzen Europäischen Union nun offiziell verboten.

Hintergrund des Verbotes ist nicht etwa, dass Jiaogulan gesundheitsgefährdend ist, nein sondern die Novel Food Verordnung.
Diese besagt, dass eine Lebensmittel, welches vor 1997 noch nicht in der EU umfangreich als Lebensmittel gehandelt wurde eine Zulassung benötigen, welche zufällig Jahre und Millionen kostet
und so nur von Großkonzernen erreicht werden kann. So kommt es, dass mit diesem Verbraucherschutz auf Irrwegen ein Naturprodukt nach dem anderen verboten wird.

Trotz, dass unser Unternehmen und unsere Anwälte in der Lage waren den Behörden vorzuweisen, dass:

  • Jiaogulan vor 1997 bereits in ein europäisches Land importiert und dort vertrieben wurde
  • Jiaogulan  in der Slowakei ein anerkanntes Lebensmittel ist
  • Jiaogulan in Island ein anerkanntes Lebensmittel ist
  • eine wissentschaftliche Arbeit aus der Universität Stockholm in Schweden von 1998 über Jiaogulan existiert, in welcher Jiaogulan zu Studienzwecken damals in London gekauft wurde
  • Jiaogulan (lat. Gynostemma pentapyllum) im Bundessortenamt www.bundessortenamt.de unter Arznei- und Gewürzpflanzen gelistet ist
  • weltweit keine Risiken über Jiaogulan bekannt sind
  • Jiaogulan als Nutzpflanze in jeder Gärtnerei zu kaufen ist
  • Tausendkraut Jiaogulan stets durch ein unabhängiges Labor auf Schadstoffe wie Schwermetalle und Pestizide überprüft wurde
  • und vieles mehr…

wurde Jiaogulan nun als Novel Food eingestuft!

Und so greift die Novel Food Verordnung, welche aus Lebensmitteln mal eben verbotene Substanzen schafft.
So kommt es, dass nun auch genau in diesem Augenblick, dasselbe mit den wundervollen Heilpilzen Reishi und Coriolus geschieht. Auch diese stehen gerade vor Gericht und sollen als Novel Food verurteilt werden.

Wir hoffen sehr, dass dies nicht gelingt, denn Reishi gehört mit Jiaogulan zu den 10 wichtigsten Naturheilmitteln in der Traditionellen Chinesischen Medizin.
Unterstützen Sie hier: www.save-reishi.com

Um diesen Novel Food Irrweg eventuell entgegen zu wirken möchten wir Sie noch auf diese Petition im Bundestag aufmerksam machen und hoffen sehr auf Ihre rege Teilnahme und Verbreitung:

Petition: Verbraucherschutz – Novel-Food-Verordnung vom 15.03.2012

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Novel Food Verordnung der EU für Deutschland in der jetzigen Fassung nicht umzusetzen. Denn diese Verordnung
verhindert oder erschwert sehr den Einsatz von Naturstoffen im Bereich von komplementärmedizinischen Therapien, die bereits in vielen Studien ihre Wirksamkeit bewiesen haben. Damit geht oft auch die letzte Hilfe für austherapierte Menschen verloren. Viele dieser Stoffe werden in anderen Kulturen bereits seit langer Zeit erfolgreich eingesetzt…

Hier gelangen Sie zum unterzeichnen der Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=23636

Bitte verbreiten Sie diesen Aufruf zur Korrektur eines Verbraucherschutzgesetzes, welches den Verbraucher so nicht schützt sondern entmündigt!

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie uns treu!

Ihr Tausendkraut Team

Jiaogulan = Novelfood! Reishi und Coriolus eventuell bald auch?

 

Liebe Kunden,

wie vielen von Ihnen ja bekannt ist, versucht man immer mehr Naturprodukte vom Markt zunehmen. So kommt es, dass auch wir die Firma  Tausendkraut im Moment vor Gericht stehen um für den freien Handel für Jiaogulan zu kämpfen. Unter dem „Verbraucherschutz Gesetz auf Irrweg“, dem Novel Food Gesetz gelingt es den Lobbyisten in Brüssel ein tolles Naturprodukt nach dem anderen zu verbieten.

Mit Jiaogulan, Stevia sind nun auch die Vitalpilze betroffen! So möchte man nun auch noch den Reishi und den Coriolus verbieten. Schöne neue Welt, in der wir im Moment leben. Alles wird verdreht! So führen wir Krieg für Frieden und zum Schutz der Verbraucher werden Lebensmittel aus der Natur durch chemischen Keulen ersetzt. Schutz der Verbraucher vor sich selbst, denn sie könnten ja gesund werden!

 

Was ist Novel Food?

Laut Art. 1 Abs. 2  EG-Verordnung Nr. 258/97 (kurz Novel Food Verordnung) ist ein Lebensmittel, welches vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde,  dann ein Novel Food, wenn es zusätzlich einer von vier Lebensmittelgruppen unterfällt.  Zu diesen Lebensmittelgruppen gehören nicht nur technologisch (weiter) verarbeitete oder gar künstlich hergestellte Lebensmittel, sondern auch zahlreiche natürliche Lebensmittel wie z.B. solche, die aus Pilzen, Algen oder Pflanzen bestehen oder gar aus diesen „isoliert“ worden sind, wie z.B. bestimmte, hoch aufgereinigte Extrakte aus solchen natürlichen Lebensmitteln.

Weitere Informationen über Novel Food finden Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Novel_Food

Wozu ist die Novel Food Verordnung da?

Die Novel Food Verordnung soll den europäischen Verbraucher vor bisher noch nicht oder kaum verzehrten Lebensmitteln schützen, bei denen insoweit entsprechende Erfahrungswerte zur allgemeinen Verzehrsverträglichkeit fehlen. Bei solchen Lebensmitteln muss die gesundheitliche Unbedenklichkeit auch für den Europäer im Rahmen eines Zulassungs- oder Notifizierungsverfahrens unter Beweis gestellt werden.

Was passiert damit wirklich?

Dieses an sich sinnvolle Ziel der Novel Food Verordnung erweist sich aber zunehmend als Vermarktungshindernis und bedroht die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, die an sich bereits seit vielen Jahren auf dem europäischen Markt etabliert und nachweislich sicher sind.

Davon sind Pilze in besonderem Maße betroffen, weil es für deren Einstufung als neuartiges Lebensmittel allein darauf ankommt, ob diese bereits vor dem 15.05.1997 in der EU in einem „nennenswerten Umfang“ von Menschen verzehrt wurden.

Diesen Nachweis hat letztlich der jeweiligen Vertreiber des Naturproduktes wie Reishi, Stevia oder Jiaogulan zu erbringen, was aufgrund des zunehmend zurückliegenden Zeitraums seit dem maßgeblichen Stichtag 1997 immer schwieriger wird. Denn Geschäftsunterlagen sind in der Regel nicht mehr vorhanden, gerade bei kleineren und mittelständischen Vertreibern, da die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen schon lange abgelaufen sind. Hinzu kommt, dass die europäische und deutsche Rechtsprechung die Anforderungen an den nachzuweisenden Verzehrsumfang seit einigen Jahren verschärft haben. Reichte es bis 2005 noch aus, dass ein Lebensmittel wie z.B. Reishi im Handel erhältlich und den einschlägigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bekannt war, so setzte der EuGH im Rahmen seiner Rechtsprechung den Begriff des „nennenswerten Verzehrsumfangs“ mit dem einer „erheblichen Verzehrsmenge“ gleich. Seit dem muss der Vertriebs- und damit bedingte Verzehrsumfang durch konkrete Mengenangaben weiter belegt werden. Insoweit reicht es nun nicht wie früher aus, dass ein Pilz im sog. EU- Novel Food Katalog aufgeführt ist oder gar Erwähnung in einem bekannten Lebensmittellexikon findet, entscheidend ist vielmehr, ob hierzu auch Angaben über konkrete Verzehrsmengen präsentiert werden können.

Und selbst wenn dann entsprechende Mengenangaben existieren, liegt es schließlich im Ermessen des Gerichts, ob es diese im Einzelfall für „erheblich“ bzw. „nennenswert“ genug hält, um Gesundheitsschäden für die Bevölkerung ausschließen zu können.

Oft genug wird hier die Meßlatte deutlich zu hoch angelegt, v.a. wenn man bedenkt, dass hier um die Neuartigkeit von Lebensmittel gestritten wird, die seit vielen Jahren ohne Sicherheitsbedenken in großen Mengen in Europa vertrieben werden, aber vor 1997 entsprechende Vertriebsmengen nicht oder nur noch schlecht nachweisen können. Und so kann aus einem schon lange als Lebensmittel etablierten Pilz wie dem Reishi oder dem Jiaogulantee dann plötzlich „über Nacht“ ein zulassungpflichtiges neuartiges Lebensmittel werden, obwohl dessen Verzehrssicherheit von vielen Millionen Menschen über die letzten Jahren bestätigt wurde.

Was tun?

Eine Anmeldung als Novel Food dürfte für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht in Betracht kommen. Die Kosten für eine Anmeldung inklusive aller dafür zuvor durchzuführender Analysen und toxikologischen Studien zum Lebensmittel können schnell in einen 6-stelligen Bereich klettern.

Bereits bis zur Erstellung des Zulassungsdossiers vergeht häufig mindestens ein Jahr. Das Zulassungsverfahren selbst kann sogar 3 bis 5 Jahre in Anspruch nehmen, v.a. wenn dieses schließlich im Regelfall auf europäischer Ebene mit der dafür erforderlichen Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission oder aber auch der EFSA geführt wird.
Keine Frage, es ist sehr wichtig und sinnvoll den Verbraucher vor unsicheren Lebensmitteln zu schützen. Doch in Zeiten von Analog-Käse und Formfleisch sind Zweifel berechtigt, ob die Novel Food-Verordnung das wirklich leisten kann

Unterstützen Sie: www.save-reishi.com

Ein Rettungsschirm für den Reishi

ReishiAus dem Newsletter der Gesellschaft für Vitalpilzkunde e.V.:

In der Traditionellen Chinesischen Medizin genießt der Vitalpilz Reishi und auch der Coriolus seit Jahrtausenden ein enorm hohes Ansehen. In Europa allerdings steht jetzt die Zukunft von Reishi-Produkten auf der Kippe, wie wir von besorgten Anwendern und Therapeuten erfahren. Hintergrund ist die europäische Novel Food Verordnung. Sie soll dem Schutz des Verbrauchers vor Lebensmitteln mit einer fehlenden Verzehrstradition dienen – vom Grundsatz her eine gute Sache, wenn man beispielsweise an den berühmt-berüchtigten „Analogkäse“ denkt.

Umso absurder erscheint es, dass die Daseinsberechtigung des Reishi und diverser weiterer natürlicher Produkte aus sogenannten Drittländern, die seit unzähligen Generationen eingesetzt werden, durch EU-Recht gefährdet wird. Immer wieder wird vor deutschen Gerichten darum gestritten, ob der Reishi vor dem 15. Mai 1997, dem Stichtag des Inkrafttretens der Verordnung, innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten in nennenswertem Umfang verzehrt wurde.

Im Falle einer Verneinung dieser Frage wird eine Zulassung für das Produkt erst erteilt, wenn nach aufwendiger Prüfung keine Zweifel an der Sicherheit mehr bestehen. Produkte, die gerichtlich als neuartige Lebensmittel eingestuft werden, würden also zwangsläufig für einige Jahre vom Markt verschwinden, bis das Zulassungsverfahren durchlaufen wäre – wobei sich die Vertreiber gründlich überlegen werden, ob sie das Risiko der kostspieligen Studien und Anträge bei ungewissem Ausgang auf sich nehmen wollen und können.

Experten fordern Nachbesserung

Als Problem erweist sich unter anderem das Stichtagsdatum. Je länger der 15. Mai 1997 zurückliegt, desto schwieriger wird es, den geforderten traditionellen Verzehr hinreichend zu dokumentieren.  Hinzu kommt, dass es eine Einzelfallentscheidung bleibt, was als „nennenswerter Verzehrsumfang“ angesehen wird.

Dr. Ina Gerstberger, auf das Lebensmittelrecht spezialisierte Anwältin aus München, hält die Novel Food Verordnung in Bezug auf traditionelle Lebensmittel aus Drittländern für „unverhältnismäßig und dringend überarbeitungsbedürftig“. Das gilt nach ihrer Auffassung besonders für Pilzprodukte: „Anders als für pflanzliche Lebensmittel hat der Gesetzgeber für Pilze keinerlei Ausnahmen für den Fall vorgesehen, dass diese als ‚erfahrungsgemäß unbedenklich‘ gelten können.“ Die Juristin sieht keinen Grund für diese gesetzliche Ungleichbehandlung von Pilzen und auch Algen gegenüber Pflanzen.

Die GfV hat auf der Internetseite www.save-reishi.com Fragebögen für Händler, Apotheker und Endverbraucher vorbereitet, um weiteres Material über einen Verzehr des Pilzes Reishi oder auch des Coriolus vor Mai 1997 zu sammeln. Die GfV hofft, so die europaweit bereits vertretene Auffassung, dass Reishi und Coriolus kein neuartiges Lebensmittel ist, durch weiteres Datenmaterial zu stützen und Angriffen auf Basis der Novel Food Verordnung vorzubeugen.

Sollten Sie – oder auch jemand den Sie kennen – den Reishi oder Coriolus bereits vor 1997 verzehrt haben, schreiben Sie uns bitte ganz einfach eine kurze E-Mail. Jede einzelne Stimme ist hilfreich.

Bitte unterstützen Sie unsere Aktion „Rettet den Reishi“.
Weitere Informationen und auch den Fragebogen finden Sie unter: www.save-reishi.com

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Liebe Kunden,

nach dem großen Erfolg unserer Tausendkraut Vitalpilz Extrakt Kapseln haben wir nun aufgrund vieler Nachfragen auch Vitalpilz Pulver Kapseln in unser Sortiment aufgenommen.

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Wenn Sie mehr Informationen über die Vitalpilze möchten, empfehlen wir Ihnen die Vitalpilz Broschüre welche Sie ebenfalls in unserem Onlineshop finden.

Mit den herzlichsten Grüßen aus Eberbach im schönen Odenwald, Ihr Tausendkraut Team

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