Archiv für die Kategorie „Gesetzbuch“

Ein Rettungsschirm für den Reishi

ReishiAus dem Newsletter der Gesellschaft für Vitalpilzkunde e.V.:

In der Traditionellen Chinesischen Medizin genießt der Vitalpilz Reishi und auch der Coriolus seit Jahrtausenden ein enorm hohes Ansehen. In Europa allerdings steht jetzt die Zukunft von Reishi-Produkten auf der Kippe, wie wir von besorgten Anwendern und Therapeuten erfahren. Hintergrund ist die europäische Novel Food Verordnung. Sie soll dem Schutz des Verbrauchers vor Lebensmitteln mit einer fehlenden Verzehrstradition dienen – vom Grundsatz her eine gute Sache, wenn man beispielsweise an den berühmt-berüchtigten “Analogkäse” denkt.

Umso absurder erscheint es, dass die Daseinsberechtigung des Reishi und diverser weiterer natürlicher Produkte aus sogenannten Drittländern, die seit unzähligen Generationen eingesetzt werden, durch EU-Recht gefährdet wird. Immer wieder wird vor deutschen Gerichten darum gestritten, ob der Reishi vor dem 15. Mai 1997, dem Stichtag des Inkrafttretens der Verordnung, innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten in nennenswertem Umfang verzehrt wurde.

Im Falle einer Verneinung dieser Frage wird eine Zulassung für das Produkt erst erteilt, wenn nach aufwendiger Prüfung keine Zweifel an der Sicherheit mehr bestehen. Produkte, die gerichtlich als neuartige Lebensmittel eingestuft werden, würden also zwangsläufig für einige Jahre vom Markt verschwinden, bis das Zulassungsverfahren durchlaufen wäre – wobei sich die Vertreiber gründlich überlegen werden, ob sie das Risiko der kostspieligen Studien und Anträge bei ungewissem Ausgang auf sich nehmen wollen und können.

Experten fordern Nachbesserung

Als Problem erweist sich unter anderem das Stichtagsdatum. Je länger der 15. Mai 1997 zurückliegt, desto schwieriger wird es, den geforderten traditionellen Verzehr hinreichend zu dokumentieren.  Hinzu kommt, dass es eine Einzelfallentscheidung bleibt, was als “nennenswerter Verzehrsumfang” angesehen wird.

Dr. Ina Gerstberger, auf das Lebensmittelrecht spezialisierte Anwältin aus München, hält die Novel Food Verordnung in Bezug auf traditionelle Lebensmittel aus Drittländern für “unverhältnismäßig und dringend überarbeitungsbedürftig”. Das gilt nach ihrer Auffassung besonders für Pilzprodukte: “Anders als für pflanzliche Lebensmittel hat der Gesetzgeber für Pilze keinerlei Ausnahmen für den Fall vorgesehen, dass diese als ‘erfahrungsgemäß unbedenklich’ gelten können.” Die Juristin sieht keinen Grund für diese gesetzliche Ungleichbehandlung von Pilzen und auch Algen gegenüber Pflanzen.

Die GfV hat auf der Internetseite www.save-reishi.com Fragebögen für Händler, Apotheker und Endverbraucher vorbereitet, um weiteres Material über einen Verzehr des Pilzes Reishi oder auch des Coriolus vor Mai 1997 zu sammeln. Die GfV hofft, so die europaweit bereits vertretene Auffassung, dass Reishi und Coriolus kein neuartiges Lebensmittel ist, durch weiteres Datenmaterial zu stützen und Angriffen auf Basis der Novel Food Verordnung vorzubeugen.

Sollten Sie – oder auch jemand den Sie kennen – den Reishi oder Coriolus bereits vor 1997 verzehrt haben, schreiben Sie uns bitte ganz einfach eine kurze E-Mail. Jede einzelne Stimme ist hilfreich.

Bitte unterstützen Sie unsere Aktion “Rettet den Reishi”.
Weitere Informationen und auch den Fragebogen finden Sie unter: www.save-reishi.com

Ginkgo & Tonkat Ali dürfen wir nicht mehr verkaufen

Liebe Kunden,

leider wurden wir durch unsere Apotheke, welche unsere Nahrungsergänzungsmittel herstellt, darüber informiert, dass wir unseren Kunden die Nahrungsergänzungsmittel Gingko und Tonkat Ali nicht mehr anbieten dürfen. Somit sind schon wieder zwei wundervolle Naturprodukte vom Markt genommen worden, durch die deutschen Behörden und deren Auftragsgeber aus Brüssel. (Pharma Lobbyisten)

Wie schon hier im Blog berichtet wurde werden Naturprodukte Stück für Stück in Europa vom Markt genommen.

Hier können Sie sich ein Video anschauen welches die Hintergründe dieser Vorgehensweise erklärt:
www.savenaturalhealth.de

Wir hoffen, dass dies nicht nur der “Anfang” ist und das sich die deutsche und europäische Bevölkerung sich dies nicht gefallen lässt.

Wehren Sie sich! Verhindern Sie das weitere tolle Produkte wie Jiaogulan, Moringa, Cordyceps oder Reishi vom Markt genommen werden!
Aus diesem Grund sind wir auch Mitglied im NEM Verband. Dieser Verband kämpft für die Rechte von Lebensmitteln und für die Existenz mittelständischer Unternehmen.
www.nem-ev.de

Mit herzlichsten Grüßen aus Eberbach im schönen Neckartal,

Ihr Tausendkraut Team

Wehren Sie sich!

Liebe Kunden,

der Gesetzesentwurf zum Verkaufsverbot von Heilkräutern ist noch immer nicht vom Tisch!

Sehen Sie sich bitte dieses Video an und unterstützten Sie die europäische Petition.

Hier geht es zum Video: www.savenaturalhealth.de

Über Ihr mitmachen würden wir uns sehr freuen.
Diese üblen Machenschaften müssen gestoppt werden. Wertvolle Pflanzen wie Moringa oder Jiaogulan dürfen nicht in die Illigalität abrutschen.

Ihr Tausendkraut Team

Reaktion auf: “Neues Gesetz zu Nahrungsergänzungsmitteln”

Wie am 30.August in einem älteren Blogeintrag schon beschrieben hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) im Schutz der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf vorgelegt der Nahrungsergänzungsmittel nicht länger als Lebensmittel sieht sondern als Zusatzstoffe.
Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische und angereicherte Lebensmittel, jedes Vitamin… einer bürokratischen Zulassung bedürfen.
Diese Zulassung können sich nur Großkonzerne leisten, damit würden sehr viele Produkte, wie Jiaogulan z.B. vom Markt verschwinden!

Nun gibt es eine Petition beim Bundestag gegen diesen Gesetztesentwurf.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die beabsichtigte Gesetzesänderung durch den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Juli 2010), die zur erheblichen Beeinträchtigung unserer Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierten Diäten führt, ablehnen. Viele Patienten müssten auf einer Vielzahl von guten Produkten verzichten. Außerdem ist diese Änderung nicht EU-konform.

Begründung

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf – 2. Gesetz zur Änderung des LFBG – auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab.

  • 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
  • Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
  • Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
  • Die Gesetzeänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum “Vitaminverbot”. Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für “chemische Substanzen”, die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
  • Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
  • Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.

Unterstützen Sie diese Petition, damit es gute Naturprodukte wie Jiaogulan, Moringa oder die Maquibeere auch in Zukunft in Deutschland erhältlich sind.

Link zum unterzeichnen der Petition: Bundestag Petition

Wir freuen uns über Ihre Mithilfe!

Ihr Tausendkraut Team