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Jiaogulan Tee

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Artikel-Schlagworte: „NEM Verband“

Novel Food Petition – Statement des NEM e.V. zur Petition: Freiheit für gesunde Nahrung

Kennen Sie schon Novel Food ?

Nein ? Das sollten Sie aber besser, denn durch diese nette EU VErordnung wurde z.B. auch Jiaogulan als Tee  verboten!

Schauen Sie sich hier das Statement des NEM e.V. zur Petition „Freiheit für gesunde Nahrung! an.

Weitere Informationen zu Novel Food finden Sie hier.

Helft mit und unterzeichnet die Petition!

Hier geht es zum NEM Verband

-> Hier geht es zur besagten Petition! <- BITTE MITMACHEN! DANKE!

Video Quelle:https://youtu.be/LS-5kSt9r1Q

Mit den herzlichsten Grüßen aus Waldbrunn,

Ihr Tausendkraut Team

Zeitschrift des NEM Verbandes: Nutrition-Press

Liebe Kunden,

wir freuen uns Ihnen die neue Onlinezeitschrift des NEM Verbandes vorstellen zu dürfen:

Nutrition-Press

Hier erfahren Sie Interessantes zu allen Themen rund um die Ernährung und Gesundheit.

Viel Spaß beim Lesen:  www.nutrition-press.com

Ihr Tausendkraut Team

Ginkgo & Tonkat Ali dürfen wir nicht mehr verkaufen

Liebe Kunden,

leider wurden wir durch unsere Apotheke, welche unsere Nahrungsergänzungsmittel herstellt, darüber informiert, dass wir unseren Kunden die Nahrungsergänzungsmittel Gingko und Tonkat Ali nicht mehr anbieten dürfen. Somit sind schon wieder zwei wundervolle Naturprodukte vom Markt genommen worden, durch die deutschen Behörden und deren Auftragsgeber aus Brüssel. (Pharma Lobbyisten)

Wie schon hier im Blog berichtet wurde werden Naturprodukte Stück für Stück in Europa vom Markt genommen.

Hier können Sie sich ein Video anschauen welches die Hintergründe dieser Vorgehensweise erklärt:
www.savenaturalhealth.de

Wir hoffen, dass dies nicht nur der „Anfang“ ist und das sich die deutsche und europäische Bevölkerung sich dies nicht gefallen lässt.

Wehren Sie sich! Verhindern Sie das weitere tolle Produkte wie Jiaogulan, Moringa, Cordyceps oder Reishi vom Markt genommen werden!
Aus diesem Grund sind wir auch Mitglied im NEM Verband. Dieser Verband kämpft für die Rechte von Lebensmitteln und für die Existenz mittelständischer Unternehmen.
www.nem-ev.de

Mit herzlichsten Grüßen aus Eberbach im schönen Neckartal,

Ihr Tausendkraut Team

Reaktion auf: „Neues Gesetz zu Nahrungsergänzungsmitteln“

Wie am 30.August in einem älteren Blogeintrag schon beschrieben hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) im Schutz der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf vorgelegt der Nahrungsergänzungsmittel nicht länger als Lebensmittel sieht sondern als Zusatzstoffe.
Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische und angereicherte Lebensmittel, jedes Vitamin… einer bürokratischen Zulassung bedürfen.
Diese Zulassung können sich nur Großkonzerne leisten, damit würden sehr viele Produkte, wie Jiaogulan z.B. vom Markt verschwinden!

Nun gibt es eine Petition beim Bundestag gegen diesen Gesetztesentwurf.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die beabsichtigte Gesetzesänderung durch den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Juli 2010), die zur erheblichen Beeinträchtigung unserer Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierten Diäten führt, ablehnen. Viele Patienten müssten auf einer Vielzahl von guten Produkten verzichten. Außerdem ist diese Änderung nicht EU-konform.

Begründung

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf – 2. Gesetz zur Änderung des LFBG – auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab.

  • 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
  • Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
  • Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
  • Die Gesetzeänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum „Vitaminverbot“. Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für „chemische Substanzen“, die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
  • Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
  • Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.

Unterstützen Sie diese Petition, damit es gute Naturprodukte wie Jiaogulan, Moringa oder die Maquibeere auch in Zukunft in Deutschland erhältlich sind.

Link zum unterzeichnen der Petition: Bundestag Petition

Wir freuen uns über Ihre Mithilfe!

Ihr Tausendkraut Team

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