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Reaktion auf: “Neues Gesetz zu Nahrungsergänzungsmitteln”

Wie am 30.August in einem älteren Blogeintrag schon beschrieben hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) im Schutz der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf vorgelegt der Nahrungsergänzungsmittel nicht länger als Lebensmittel sieht sondern als Zusatzstoffe.
Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische und angereicherte Lebensmittel, jedes Vitamin… einer bürokratischen Zulassung bedürfen.
Diese Zulassung können sich nur Großkonzerne leisten, damit würden sehr viele Produkte, wie Jiaogulan z.B. vom Markt verschwinden!

Nun gibt es eine Petition beim Bundestag gegen diesen Gesetztesentwurf.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die beabsichtigte Gesetzesänderung durch den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Juli 2010), die zur erheblichen Beeinträchtigung unserer Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierten Diäten führt, ablehnen. Viele Patienten müssten auf einer Vielzahl von guten Produkten verzichten. Außerdem ist diese Änderung nicht EU-konform.

Begründung

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf – 2. Gesetz zur Änderung des LFBG – auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab.

  • 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
  • Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
  • Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
  • Die Gesetzeänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum “Vitaminverbot”. Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für “chemische Substanzen”, die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
  • Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
  • Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.

Unterstützen Sie diese Petition, damit es gute Naturprodukte wie Jiaogulan, Moringa oder die Maquibeere auch in Zukunft in Deutschland erhältlich sind.

Link zum unterzeichnen der Petition: Bundestag Petition

Wir freuen uns über Ihre Mithilfe!

Ihr Tausendkraut Team

Europäische Petition für traditionelle Kräuter-Heilmittel

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Die Zeichnungsfrist für die Petition gegen das Verkaufsverbot für Heilpflanzen, beim Bundestag ist abgelaufen. Sie erreichte 121819 Mitzeichner. Dies ist eine tolle Zahl und zeigt, dass es trotz der kurzen Zeit für die Mitzeichnung, sich viele Menschen gegen die geschickte Lobbyarbeit wehren. Hoffen wir, dass diese Petition etwas bewirkt!

Nun wurden wir auf eine EU-Petition aufmerksam gemacht und möchten diese natürlich auch unterstützen.

Stop der Richtlinie bezüglich traditioneller Kräuter-Heilmittel

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German translation of “Stop the Traditional Herbal Medicinal Products Directive.

Hintergrund (Präambel):

Die Richtilinie bezüglich traditioneller Kräuter-Heilmittel (Traditional Herbal Medicinal Products Directive, THMPD) wird als ein Dienst and den europäischen Bürgern und als einfach anzuwenden dargestellt. Eine nähere Untersuchung ihrer schon praktizierten Methoden zeigt jedoch, dass es sich in Wirklichkeit um eine drastische Einschränkung der Rechte des Einzelnen auf ungehinderten Zugang zu den gesundheitlichen Behandlungsmethoden seiner Wahl handelt.

Wenngleich es Bürgern nutzen mag, dass Regierungsstellen Rat bzgl. Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Produkten geben, die bislang allgemein und frei benutzt worden waren, indem sie eine bestimmte Untersuchungsmethode anwenden, mag diese Information nicht unbedingt den Bdürfnissen des Einzelnen gerecht werden und setzt voraus, dass es nur ein System zur Erlangung akkurater und nützlicher Information gibt. Das bedeutet so viel, wie wenn man nur eine Religion als akzeptierte Quelle der Wahrheit erlauben würde.

Die Kosten und Systeme, die die THMPD erfordert, sind im Allgemeinen nicht tragbar für kleine Hersteller, welche die hauptsächlichen Bezugsquellen für Kräuterprodukte darstellen. Das Resultat ist ein unfairer Wettbewerbsvorteil für multinationale Konzerne, welcher letztlich den Zugang des Einzelnen zu Qualität und Auswahl bei Kräuter-Heilmitteln einschränkt.

Mit der THMPD hat die Europäische Gemeinschaft die ungeschriebenen Rechte eines jeden Menschen auf freie Wahl und Zugang zu Methoden der Erhaltung und Behandlung seiner Gesundheit überschritten und schränkt sie erheblich ein. Dies ist eine gefährliche Usurpation der Bürgerrechte, die voraussetzt, dass der Einzelne nicht die Fähigkeit besitzt, angemessene Entscheidungen bzgl. seiner Gesundheit zu treffen. Selbstbestimmung im Bereich der Gesundheit muss als ein unverletzliches Recht des Bürgers behandelt werden, und die THMPD setzt dieses Recht außer Kraft.

Petition:

Wir rufen das Europa-Parlament dazu auf, der Richtlinie bezüglich traditioneller Kräuter-Heilmittel [Traditional Herbal Medicinal Products Directive (THMPD), Directive 2004/24/EC], die darauf abzielt, den freien Zugang zu einer großen Mehrheit von Kräuter-Heilmitteln vom 1. April 2011 an zu beschränken, Einhalt zu gebieten.

Die THMPD schränkt die Rechte eines jeden europäischen Bürgers auf Selbstbestimmung im Bereich seiner Gesundheit ein. Sie geht weit über vernünftige Kontrollen gefährlicher Produkte hinaus, hin zu Nötigung und Zwang, indem sie die Optionen zur Behandlung der eigenen Gesundheit begrenzt.

Die Öffentlichkeit muss weiterhin, ohne Unterbrechung, Zugang zu Kräuterprodukten haben, die bislang traditionell frei verfügbar waren.

Hier können Sie hier unterzeichnen:

http://www.gopetition.com/petition/39757.html (englischer Text)

http://gaia-health.com/articles301/000315-german.shtml (deutsche Übersetzung)

Wundervolle Pflanzen wie z.B. Jiaogulan, Moringa oder die Maqui Beeren zu verbieten wäre für viele Menschen ein Eingriff in Ihre Lebensqualität°

Daher freuen und danken wir Ihnen für Ihre Mithilfe!

Ihr Tausendkraut Team

Petition gegen das EU-Verkaufsverbot für Heilpflanzen

Liebe Kunden,

leider versucht die EU aufgrund verschiedener Lobbies und Ideologien uns Menschen nach und nach jeglicher selbständigen Freiheit zu berauben. Großkonzerne sollen dies anscheinend für uns machen…

Nun will mann ein Verkaufsverbot für Heilpflanzen zum Verbraucherschutz! Welch Ironie!

Wehren Sie sich und machen Sie mit, dass es wundervolle Pflanzen wie Jiaogulan, Moringa oder die Zistrose weiterhin in Europa zu kaufen gibt!

Mit dieser Petition:

Petition gegen das Verkaufsverbot von Heilpflanzen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU
ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift.

Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.

Begründung

Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.
Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal.
Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel.
Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung weil immer mehr Leute dazu übergehen,
Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.

Über Ihr Mitmachen freuen wir uns sehr!

Ihr Tausendkraut Team

Mehr Informationen zu diesem Thema:

- Heilpflanzen werden in der EU verboten

- Erklärung der Richtlinien als PDF

Neues Gesetz zu Nahrungsergänzungsmitteln

Logo des NEM VerbandesSehr geehrte Kunden,

im Schutz der parlamentarischen Sommerpause hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit scheinbar kleinen Änderungen gewollt oder ungewollt immense Auswirkungen auf einen ganzen Industriezweig und mehr als ein Drittel der Deutschen haben wird. Es handelt sich um die geplante Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches vom 16.07.2010 durch das BMELV.

Nahrungsergänzungsmittel sollen nach dem Willen des Ministeriums nicht länger Lebensmittel, sondern Zusatzstoffe sein!!

Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische und angereicherte Lebensmittel, jedes Vitamin….. einer bürokratischen Zulassung bedürfen, damit würden diese Produkte vom Markt verschwinden!!

Mit diesem Vorgehen des BMELV wird nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ins Gegenteil verkehrt, sondern auch gegen das übergeordnete europäische Recht verstoßen.

Eine bürokratische Zulassung führt zu einer enormen Verteuerung von Produkten. Es ist der Verbraucher, der zwangsläufig die Verteuerung von Produkten tragen muss, wenn er sie sich dann überhaupt noch leisten kann. 35,9 Millionen Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06).

Gegen Gesetzentwürfe kann Widerspruch eingelegt werden. Und diese Möglichkeit bitten wir Sie dringend, falls nicht schon getan, zu nutzen.

Der NEM Verband hat beim Bundesamt für Ernährung, Landwirtschat und Verbraucherschutz durch Herrn Dr. Büttner, Rechtsanwalt für Lebensmittelrecht, Widerspruch gegen die geplante Gesetzesänderung eingelegt und gleichzeitig eine Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht.

Bitte sagen auch Sie „NEIN“ zu der geplanten Gesetzesänderung vom 16.07.2010 zum 2. Gesetz des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie anderer Vorschriften.

Die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung ist sehr kurz gesetzt und läuft bereits am 31. August 2010 aus.

Je mehr Menschen gegen den falsch verstandenen Verbraucherschutz protestieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird.

Auch über die Frist hinaus könnten Einsprüche klar machen, wie viele Menschen sich wehren!

Wehren auch Sie sich

- gegen eine Bevormundung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes

- einen deutschen Alleingang unter Missachtung europäischen Rechtsgegen

- eine Schädigung eines ganzen Wirtschaftszweiges und den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Tausendkraut-Team (Mitglied im NEM Verband)

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des NEM-Verbandes:

http://www.nem-ev.de/Gesetzesänderung